Nichtresidenten Steuer Mallorca

Nicht-Residentensteuer für Immobilien auf Mallorca

Wer gilt als Nicht-Resident? Für wen ist die Nicht-Residentensteuer ein Thema? Welche Steuern müssen entrichtet werden? Die Fragen beschäftigen unsere Kunden immer wieder, daher möchten wir Ihnen nachfolgend einen kurzen Überblick geben.

Resident

Als eine der beliebtesten Urlaubsdestinationen Europas zieht Mallorca jedes Jahr Millionen von Touristen aus der ganzen Welt an. Einige entscheiden sich für einen längeren Aufenthalt auf der Insel. Diese Entscheidung geht entweder mit dem Kauf einer Immobilie oder der Anmietung einer Wohnung einher.

Wer länger als 183 Tage auf Mallorca lebt, muss sich auf der Insel als Resident anmelden und hat entsprechende Rechte und Pflichten.

Nicht-Resident

Als Nicht-Resident gelten die Menschen, die insgesamt nicht länger als 183 Tage im Jahr auf Mallorca verbringen. Diese Definition ist unabhängig von einem Immobilienbesitz oder der Anmietung einer Wohnung für z.B. ein ganzes Jahr.

Nicht-Residentensteuer

Die Nicht-Residentensteuer ist dann ein Thema, wenn es zum Erwerb bzw. zum Verkauf einer Immobilie auf Mallorca kommt. Hier können je nach Situation unterschiedliche Steuern anfallen, wie zum Beispiel die Grunderwerbssteuer, Wertzuwachsteuer oder Rechtsverkehrssteuer.

Es ist wichtig zu beachten, dass beim Erwerb andere Steuern zu zahlen sind als beim Verkauf einer Immobilie. Wir empfehlen hier unbedingt einen Steuerberater oder eine Gestoria zu kontaktieren. Zweiteres ist eine Art Servicebüro, die für Sie Behördengänge erledigen und bei Steuerangelegenheiten unterstützen.

Immobilienkauf und Nicht-Residentensteuer

Je nach Konstellation fallen folgende Steuern einmalig an:

  • Grunderwerbssteuer
  • Mehrwertsteuer
  • Beurkundungs- oder Stempelsteuer
  • Schenkungssteuer bei Schenkung der Immobilie
  • Erbschaftssteuer bei Vererbung der Immobilie

Die Berechnungsgrundlage sowie die Steuersätze verändern sich kontinuierlich. Daher ist es wichtig, die aktuellen Daten bzw. Informationen bei einem Fachmann auf Mallorca zu erfragen. Gerne können wir Sie mit unserem inselweiten Netzwerk bei der Suche nach einem geeigneten Steuerberater unterstützen.

Nicht-Residentensteuer bei Immobilienverkauf

Wenn es zu einem Verkauf der Immobilie kommt, können folgende Steuern einmalig anfallen:

  • Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn
  • Wertzuwachssteuer (Plusvalia)
  • 3 %-ige Steuereinbehalt (Zahlung an das spanische Finanzamt: Teil der erwarteten Gewinnsteuer)

Jährliche Nicht-Residentensteuer Immobilienbesitz

Falls Sie als Nicht-Resident eine Immobilie auf Mallorca besitzen, fallen auch für Sie die üblichen, jährlichen Steuern an. Diese sind zum einen die Grundsteuer, die Einkommensteuer (IRPF) bei Selbstnutzung der Immobilie, Einkommensteuer bei Vermietung und die Vermögenssteuer (Abzüglich Freibetrag).

Gerne bieten wir Ihnen Unterstützung bei diesem Thema an und vermitteln Ihnen einen Steuerberater des Vertrauens. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt. Sie erreichen uns unter: info@wackershauser-immo.com oder +49 176 1970 8211.

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