Ferienvermietung auf Mallorca

Ferienvermietung auf Mallorca

Die Option der Ferienvermietung auf Mallorca ist für einige Immobilienbesitzer sehr interessant. Gerade wenn der Kauf einer Immobilie als Investition getätigt wird und der Wunsch der Vermietung besteht. Hier hat der Besitzer zwei Möglichkeiten: eine Langzeitvermietung oder eben die Ferienvermietung an Touristen.

Es besteht natürlich auch die Möglichkeit einen Zweitwohnsitz auf der Insel an Touristen zu vermieten, wenn die Immobilie nur zeitweise persönlich genutzt wird.

Ferienvermietung auf Mallorca nur mit Lizenz

Um auf der Insel offiziell an Feriengäste vermieten zu dürfen bedarf es einiger Voraussetzungen. Zum einen muss eine Vermietungslizenz beim Tourismusministerium beantragt werden. Diese wird nach individueller Prüfung in Form einer Registrierungsnummer erteilt. Allerdings nur wenn, alle Vorgaben erfüllt sind.

Zum anderen muss sich die Immobilie dann noch in einem Gebiet auf der Insel befinden, in dem die Ferienvermietung generell erlaubt ist. Der sogenannte PIAT-Zonenplan gibt darüber Aufschluss und kann beim Tourismusministerium angefragt werden. Grundsätzlich soll die Ferienvermietung in Gebieten mit bereits hohem touristischem Aufkommen reduziert beziehungsweise eingegrenzt werden. Vor allem Gemeinden an der Küste sind von den Einschränkungen betroffen. Daher ist es wichtig beim Kauf der Immobilie vorab abzuklären, ob eine Vermietung an Ort und Stelle möglich ist.

Voraussetzung für die Vermietungslizenz

Je nach Immobilientyp müssen bestimmte Auflagen erfüllt sein, um den Prozess der Beantragung anstoßen zu können. Besitzen Sie beispielsweise ein Apartment in einem Mehrfamilienhaus und möchten dort Ihre Wohnung vermieten, benötigen Sie vorab die Zustimmung aller Eigentümer. Häufig gibt es in dieser Konstellation die meisten Probleme, da nicht immer alle Besitzer Touristen im Haus haben möchten.

Ansonsten gelten die folgenden Regeln:

  • Räumlichkeiten müssen mindestens ein Bad für maximal 4 Gäste haben
  • Immobilie darf nicht den Status einer Sozialwohnung haben
  • Ferienvermietungsobjekt muss mindestens fünf Jahre in Privatbesitz gewesen sein
  • Pro Eigentümer dürfen nur maximal drei Immobilien in der Ferienvermietung sein
  • Wohnbarkeitsbescheinigung sowie Energiezertifikat müssen vorliegen
  • Kosten für die Lizenz müssen sofort bezahlt werden (jährlich anfallende Folgekosten sind regelmäßig zu zahlen)

Beantragung der Lizenz

Die Beantragung der Lizenz erfolgt in vier Schritten:

  1. Zertifikat für die Lizenz bei der Gemeinde einholen
  2. Genehmigung beim Tourismusministerium beantragen
  3. Touristenplätze (Betten) erwerben
  4. „Erklärung zur Aufnahme einer touristischen Aktivität“ (Driat) einreichen

Aktuell werden auf Mallorca keine Ferienvermietungslizenzen mehr ausgestellt. Das bedeutet, dass die Immobilien mit einer vorhanden Vermietungslizenz einen besonderen Stellenwert haben. Denn die Lizenzen sind unbefristet und können beim Immobilienverkauf weiterverkauft werden.

Fragen Sie uns daher gerne beim Kauf Ihrer Immobilie nach dem Status der Vermietungslizenz. Sie erreichen uns jederzeit unter: info@wackershauser-immo.com oder +49 176 1970 8211. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt!

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